Behandlungsvertrag und AGB für Videosprechstunde

Freiberuflicher Entbindungspfleger Thomas Kirsch
Stand: 16. Juni 2021

§ 1 Vertragsschluss:
(1) Dieser Vertrag kommt erst mit der Terminzusage durch den Entbindungspfleger zustande. Durch den Versand der Eingangsbestätigung Ihrer Terminanfrage kommt noch kein Vertrag zustande.

§ 2 Leistungen: 
(1) Ja, ich nehme die Dienste des freiberuflich tätigen Entbindungspflegers in Anspruch und buche einen Einzeltermin in der Videosprechstunde / ein Telefongespräch (nachfolgend: digitale Hebammenleistung) zur individuellen Beratung bzgl. Hebammenthemen, etwa Beschwerden oder Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit und Beikosteinführung betreffend.
(2) Per Kommunikationsmedium können nur Hebammenleistungen erbracht werden, die keine unmittelbare Anwesenheit / Hilfeleistung des Entbindungspflegers vor Ort erfordern.
(3) Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung: Eine Versorgung unmittelbar behandlungsbedürftiger Situationen, oder akuter Notfälle kann grundsätzlich nicht per Kommunikationsmedium erfolgen.
(4) Mit einem in Anspruch genommenen Einzeltermin digitaler Hebammenleistungen wird kein darüber hinausgehendes Betreuungsverhältnis begründet.
(5) Die digitale Hebammenleistung findet zu dem vereinbarten Termin und zur vereinbarten Zeit statt.

§ 3 Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten:
(1) Auf Grundlage einer „Befristeten Sonderregelungen für die Zeit der COVID 19-Pandemie“ können aktuell Hebammenleistungen, die nicht zwingend eine persönliche Anwesenheit / Hilfeleistung vor Ort erfordern, auch digital erbracht werden und trotzdem direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Mir entstehen somit für die digitale Hebammenleistung im Regelfall als gesetzlich Versicherte keine Kosten.
(2) Die für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung erforderliche Bestätigung der Inanspruchnahme der Leistung beim Entbindungspfleger (schriftliche Versichertenbestätigung) übermittle ich unmittelbar nach dem Termin postalisch an den Entbindungspfleger.
(3) Möglicher Eigenanteil bei gesetzlich Versicherten: 
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und mir daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:

  • Falls keine gültige Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenkasse festgestellt werden kann.
  • Falls die entsprechende schriftliche Versichertenbestätigung nicht unmittelbar nach dem Termin an den Entbindungspfleger geschickt wird.
  • Vereinbarte Termine, die von mir nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.

§ 4 Gebührenhöhe bei privat Versicherten / Selbstzahlerinnen:
(1) Gebühren für im Rahmen dieses Vertrages erbrachte Hebammenleistungen werden vom Entbindungspfleger, in Anlehnung an die jeweils gültige Hebammen-Privatgebührenordnung, bis zum 1,8-fachen Satz der gültigen Kassenvergütung in Rechnung gestellt, dies gilt insbesondere in diesem Zusammenhang für Leistungen nach der „Befristeten Sonderregelungen für die Zeit der COVID 19-Pandemie“.
(2) Sollte ich den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, werde ich diesen spätestens 24 Stunden vorher absagen. Andernfalls stellt mir der Entbindungspfleger seine entgangene Vergütung in Rechnung. 

Hinweis: Privat versicherte Schwangere / Selbstzahlerinnen erkundigen sich bitte bei ihrer Versicherung, ob eine Kostenübernahme entsprechend der o.g. Sonderregelungen gewährleistet wird.

§ 5 Privatrechnungen:
(1) Die Entbindungspflegerrechnung ist innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen. Zur fristgerechten Zahlung bin ich verpflichtet, unabhängig von der Erstattung meiner Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.

§ 6 Online-Terminbuchung und Erreichbarkeit: 
(1) Ich kann freie Termine für digitale Hebammenleistungen über den Online-Kalender auf dem Webauftritt des Entbindungspflegers buchen. Eine Erreichbarkeit wird nur für den über den Online-Kalender ausgewählten Termin vereinbart.

§ 7 Ablauf der digitalen Hebammenleistung:
(1a) Wenn ich mich für die verschlüsselte Videosprechstunde entscheide, erhalte ich per E-Mail bis kurz vor Beginn des Termins einen Zugangscode und einen Link für die CLICKDOC Videosprechstunde. Über den Link kann ich auf modernen technischen Geräten mit aktueller Software die Videosprechstunde in einem Webbrowser betreten.
(1b) Sollte es auf Grund technischer Schwierigkeiten nicht möglich sein, die Videosprechstunde gemeinsam zu betreten, ruft mich der Entbindungspfleger unter der bei der Anmeldung angegebenen Telefonnummer an und die Beratung findet telefonisch statt.
(2) Sofern ich mich bei der Anmeldung für ein Telefonat entschieden habe, ruft mich der Entbindungspfleger zu der vereinbarten Zeit, von einer Telefonnummer mit unterdrückter Anruferkennung an (um missbräuchliche Rückrufe zu verhindern).

§ 8 Absagen durch den Entbindungspfleger:
(1) Das Angebot ist befristet und kann sich bei Veränderung der aktuellen Lage auch kurzfristig ändern: Der Entbindungspfleger behält sich vor, das Angebot jeder Zeit wieder zu beenden, einzelne Beratungen, oder die gesamten digitalen Hebammenleistungen abzusagen. Weitergehende Ansprüche werden durch eine Absage nicht begründet.
(2) Eine Erstattung erübrigt sich, da das Honorar erst nach stattgefundenem Termin in Rechnung gestellt wird.

§ 9 Widerrufsbelehrung für Videosprechstunde / Telefonate (digitale Hebammenleistungen):

(1) Widerrufsrecht
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses / der Terminbestätigung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

Entbindungspfleger Thomas Kirsch
Beethovenweg 28
44867 Bochum

E-Mail: Thomas@Kirsch.email

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag / die Terminbuchung binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss / Terminbestätigung widerrufen, entstehen keine Kosten für Sie. Eine Rückzahlung entfällt, da keine Vorauszahlung geleistet wurde. Ein unbestätigter Widerruf kann nicht berücksichtigt werden. Lassen Sie sich den Widerruf des Vertrages schriftlich bestätigen.

§ 10 Kosten der Stornierung, sowie Kosten für versäumte Termine
Neben dem in §9 genannten gesetzlichen Widerrufsrecht gelten folgende Bedingungen für die Stornierung eines Termins, sowie für versäumte Termine:
(1) Bei Stornierung / Widerruf des Termins bis 24 Stunden vor Beginn des Termins entstehen keine Kosten für Sie.
(2) Bei späterer oder ganz ausbleibender Stornierung / Widerruf oder Nichterreichbarkeit zum vereinbarten Termin, auch aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie eine privat zu begleichende Rechnung über die entgangene Vergütung des Entbindungspflegers.
(3) Sie sind dafür verantwortlich die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Vidoesprechstunde / das Telefonat vor Ort zu schaffen. Auch bei einer Absage / Stornierung / Versäumen von Terminen, aufgrund technischer Probleme müssen Sie die entsprechenden Kosten für die Stornierung / versäumte Termine tragen.

§ 11 Bild,- Film- und Tonaufnahmen
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen während der Videosprechstunde / eines Telefonats, ist strikt verboten. Auch Screenshots, oder Screencast und sonstige Aufzeichnungsformen fallen unter diese Regelung. Auch jeder Versuch einer Aufzeichnung wird zur Anzeige gebracht.

§ 12 Haftung:
(1) Der Entbindungspfleger haftet für Leistungen der Hebammen-/ Entbindungspflegerhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit des Entbindungspflegers im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Der Entbindungspfleger haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

§ 13 Informationen bzgl. Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU und Universalschlichtungsstelle:
(1) Hinweis bezüglich ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013):
Die seit dem 9. Januar 2016 in Kraft getretene ODR-Verordnung (Verordnung (EU) mit der Nummer 524/2013) zur „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ sieht vor, dass in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, auf ihrem Webauftritt einen Link zur von der Europäischen Kommission bereitgestellten Online-Streitbeilegungs-Plattform aufführen. Sie finden die  Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr .

(2) Hinweis bezüglich § 36 VSBG:
Bei Streitigkeiten mit Entbindungspfleger Thomas Kirsch wäre ab dem 01.01.2020 nachfolgende Stelle zuständig:
Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

(3) Entbindungspfleger Thomas Kirsch ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Versichertenbestätigung
Ich verpflichte mich, dem Entbindungspfleger, die per E-Mail zur Verfügung gestellte, ausgefüllte Versichertenbestätigung zur Quittierung der digitale Hebammenleistung zeitnahe postalisch zukommen zu lassen.

§ 15 Datenschutzerklärung und Schweigepflicht für digitale Hebammenleistungen
(1) Art und Zweck der verarbeiteten Daten: Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen / ungeborenen) Kinder von dem Entbindungspfleger als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung des Entbindungspflegers erforderlich ist. Der Entbindungspfleger erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
(2) Weitergabe der Daten: Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Der Entbindungspfleger unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird der Entbindungspfleger jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch den Entbindungspfleger unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch den Entbindungspfleger unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.

(3) Dauer der Speicherung: Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnugsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind.
Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist der Entbindungspfleger berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

(4) Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung: Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

(5) Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde: Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.

In diesem Falle ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 384 24-0
Telefax: 02 11 / 384 24-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Website: https://www.ldi.nrw.de

§ 16 Einwilligungserklärung zur Nutzung digitaler Kommunikationsmedien:
(1) Ich willige durch das Aufrufen der CLICKDOC Videosprechstunde in die Nutzung der Software ein. Sofern die digitale Hebammenleistung telefonisch erbracht wird, stimme ich nachfolgenden Bedingungen analog zu.
(2) Ich bestätige, dass mir die mit der Nutzung digitaler Kommunikationsmedien einhergehenden Datenschutzrisiken, z. B. Missbrauch der betreffenden Daten durch Dritte, oder sogar öffentlich werden, bewusst sind.
(3) Ich bin mir bewusst, dass auch durch die genutzte Verschlüsselung der Verbindung der CLICKDOC Videosprechstunde keinen absoluter Schutz vor den o.g. Datenschutzrisiken besteht.
(4) Ich bin mir bewusst, dass auch bei einem Telefonat die o.g. Datenschutzrisiken bestehen.

§ 17 Salvatorische Klausel:
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

§ 18 Gerichtsstand:
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Bochum.